Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eine Reservierung wird gültig durch eine Anzahlung von 100,- € pro Person. Eine Teilnahmeberechtigung wird ausschließlich nur von *FIN erteilt, und das erst dann, wenn der Gesamtbetrag auf das Konto von FIN eingegangen ist. Die Teilnehmerzahl muß mindestens fünf Personen betragen. Andernfalls behält es sich FIN vor die Tour frühzeitig abzusagen. Der Transport und die Fährpassagen werden von FIN organisiert und gebucht. Während der Anfahrt ist eine Verpflegung von FIN nicht möglich. Diesbezüglich werden an Rastplätzen genügend Pausen eingelegt. Die Unterbringung in den Häusern am Zielort kann variieren. Ebenso verhält es sich mit den Wasserfahrzeugen. Für die Ausrüstung und die Bekleidung hat jeder Teilnehmer selbst Sorge zu tragen. Für die Grenzüberschreitungen hat jeder Teilnehmer gültige Dokumente mit sich zu führen.
Die erste Verpflegung findet am Zielort statt. Die normale Tagesverpflegung beginnt mit einem Frühstück. Bei Tagestouren mit dem Boot wird Proviant mitgenommen. Gegen 18:00 gibt es eine warme Hauptmahlzeit. Findet keine Bootstour oder Tagesausflug statt, gibt es mittags ein Hauptgericht. Zu jeder Unterkunft gehört ein Grill, der nach Absprache für das Herrichten der Mahlzeiten benutzt werden kann.
An Bord ist den Anweisungen des Schiffsführers unbedingt Folge zu leisten. Genügend Schwimmwesten sind vorhanden und werden den Teilnehmern kostenlos zur Verfügung gestellt, falls es sich nicht um Übergrößen handelt. Bei gefangenem Fisch sind die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestmaße und Schonzeiten einzuhalten. Auch ist es untersagt Netze oder andere Utensilien, die Krankheiten verbreiten könnten, nach Norwegen einzuführen. Lebende Köder als Beispiel, sind grundsätzlich verboten. Ein Zuwiderhandeln kann von den zuständigen Behörden des Landes empfindliche Strafen nach sich ziehen.
Bei der Zubereitung von gefangenem Fisch, etwaiges Filetieren usw., obliegt die Verantwortung bei jedem Teilnehmer selbst. Für unsachgemäße Handhabung übernimmt FIN keinerlei Haftung.
Nach Absprache mit den einzelnen Teilnehmern kann ein Tagesablauf individuell gestaltet werden. Anstelle von Angeltouren auf See, können auch Ausflüge zu bestimmten Sehenswürdigkeiten oder andere Aktivitäten unternommen werden.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Zollformalitäten und Bestimmungen für die zu bereisenden Länder (in der Regel sind es die BRD, Dänemark und Norwegen), sind von jedem Teilnehmer einzuhalten. Für etwaige Verfehlungen übernimmt FIN keine Haftung.
Offenes Feuer in freier Natur ist in Norwegen in den Sommermonaten grundsätzlich untersagt. Ebenso gibt es in Norwegen ein nirgendwo niedergeschriebenes Gesetz: das 'Jedermannsrecht'. Dieses Gesetz regelt den Aufenthalt in der freien Natur und stammt aus vortouristischer Zeit. Es besagt: das der Aufenthalt dort gestattet ist, wo Natur und Tiere nicht beeinträchtigt werden. Mittlerweile gibt es jedoch Einschränkungen, die beachtet werden müssen.
Da von FIN die Fährpassagen, die Unterkünfte und die Boote frühzeitig reserviert werden und die dementsprechenden Beträge den zuständigen Dienstleistern überwiesen werden müssen, ist eine Rückerstattung des Preises bei Absage eines Teilnehmers nur bis zu sechs Wochen vor Antritt, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 20% des Geamtpreises möglich. Bei früherer Absage werden von FIN nur die Reservierungskosten berechnet.
Bei einem Rücktrittstermin von weniger als sechs Wochen vor Beginn der Tour, wird der Gesamtbetrag fällig und kann nicht zurückerstattet werden. In solch einem Fall wird FIN versuchen eine Ersatzperson zu finden. Bei Erfolg wird dem ursprünglichen Teilnehmer der Betrag, abzüglich der oben genannten Bearbeitungsgebühr, zurückerstattet.
Bei der Bewerbung durch CD-ROM, Handzettel, Internet usw., sind stets nur die letzten Ausgaben oder Versionen aktuell. Alle vorherigen Ausgaben oder Versionen verlieren mit einer Neuauflage an Gültigkeit.
Absprachen, die von den hier angebotenen Leistungen abweichen, gelten nur dann, wenn diese schriftlich von den Organisatoren bestätigt wurden. Für Verzögerungen, die nicht von FIN verursacht wurden - etwaige kurzfristige Verlegungen der Fährtermine wegen Sturmwarnung oder Staus auf den Zufahrtsstraßen usw... - kann keinerlei Haftung übernommen werden. Ebenso besteht keinerlei Haftung für Unfälle, die von Dritte zu verantworten sind.

Gerichtsstand ist Duisburg

*FIN = FISCHEN IN NORWEGEN

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