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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eine Reservierung wird
gültig durch eine Anzahlung von 100,- € pro Person. Eine Teilnahmeberechtigung
wird ausschließlich nur von *FIN erteilt, und das erst dann, wenn der
Gesamtbetrag auf das Konto von FIN eingegangen ist. Die Teilnehmerzahl muß
mindestens fünf Personen betragen. Andernfalls behält es sich FIN
vor die Tour frühzeitig abzusagen. Der Transport und die Fährpassagen
werden von FIN organisiert und gebucht. Während der Anfahrt ist eine
Verpflegung von FIN nicht möglich. Diesbezüglich werden an Rastplätzen
genügend Pausen eingelegt. Die Unterbringung in den Häusern am Zielort
kann variieren. Ebenso verhält es sich mit den Wasserfahrzeugen. Für
die Ausrüstung und die Bekleidung hat jeder Teilnehmer selbst Sorge zu
tragen. Für die Grenzüberschreitungen hat jeder Teilnehmer gültige
Dokumente mit sich zu führen.
Die erste Verpflegung findet am Zielort statt. Die normale Tagesverpflegung
beginnt mit einem Frühstück. Bei Tagestouren mit dem Boot wird Proviant
mitgenommen. Gegen 18:00 gibt es eine warme Hauptmahlzeit. Findet keine Bootstour
oder Tagesausflug statt, gibt es mittags ein Hauptgericht. Zu jeder Unterkunft
gehört ein Grill, der nach Absprache für das Herrichten der Mahlzeiten
benutzt werden kann.
An Bord ist den Anweisungen des Schiffsführers unbedingt Folge zu leisten.
Genügend Schwimmwesten sind vorhanden und werden den Teilnehmern kostenlos
zur Verfügung gestellt, falls es sich nicht um Übergrößen
handelt. Bei gefangenem Fisch sind die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestmaße
und Schonzeiten einzuhalten. Auch ist es untersagt Netze oder andere Utensilien,
die Krankheiten verbreiten könnten, nach Norwegen einzuführen. Lebende
Köder als Beispiel, sind grundsätzlich verboten. Ein Zuwiderhandeln
kann von den zuständigen Behörden des Landes empfindliche Strafen
nach sich ziehen.
Bei der Zubereitung von gefangenem Fisch, etwaiges Filetieren usw., obliegt
die Verantwortung bei jedem Teilnehmer selbst. Für unsachgemäße
Handhabung übernimmt FIN keinerlei Haftung.
Nach Absprache mit den einzelnen Teilnehmern kann ein Tagesablauf individuell
gestaltet werden. Anstelle von Angeltouren auf See, können auch Ausflüge
zu bestimmten Sehenswürdigkeiten oder andere Aktivitäten unternommen
werden.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Zollformalitäten und Bestimmungen für
die zu bereisenden Länder (in der Regel sind es die BRD, Dänemark
und Norwegen), sind von jedem Teilnehmer einzuhalten. Für etwaige Verfehlungen
übernimmt FIN keine Haftung.
Offenes Feuer in freier Natur ist in Norwegen in den Sommermonaten grundsätzlich
untersagt. Ebenso gibt es in Norwegen ein nirgendwo niedergeschriebenes Gesetz:
das 'Jedermannsrecht'. Dieses Gesetz regelt den Aufenthalt in der freien Natur
und stammt aus vortouristischer Zeit. Es besagt: das der Aufenthalt dort gestattet
ist, wo Natur und Tiere nicht beeinträchtigt werden. Mittlerweile gibt
es jedoch Einschränkungen, die beachtet werden müssen.
Da von FIN die Fährpassagen, die Unterkünfte und die Boote frühzeitig
reserviert werden und die dementsprechenden Beträge den zuständigen
Dienstleistern überwiesen werden müssen, ist eine Rückerstattung
des Preises bei Absage eines Teilnehmers nur bis zu sechs Wochen vor Antritt,
abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 20% des Geamtpreises möglich.
Bei früherer Absage werden von FIN nur die Reservierungskosten berechnet.
Bei einem Rücktrittstermin von weniger als sechs Wochen vor Beginn der
Tour, wird der Gesamtbetrag fällig und kann nicht zurückerstattet
werden. In solch einem Fall wird FIN versuchen eine Ersatzperson zu finden.
Bei Erfolg wird dem ursprünglichen Teilnehmer der Betrag, abzüglich
der oben genannten Bearbeitungsgebühr, zurückerstattet.
Bei der Bewerbung durch CD-ROM, Handzettel, Internet usw., sind stets nur
die letzten Ausgaben oder Versionen aktuell. Alle vorherigen Ausgaben oder
Versionen verlieren mit einer Neuauflage an Gültigkeit.
Absprachen, die von den hier angebotenen Leistungen abweichen, gelten nur
dann, wenn diese schriftlich von den Organisatoren bestätigt wurden.
Für Verzögerungen, die nicht von FIN verursacht wurden - etwaige
kurzfristige Verlegungen der Fährtermine wegen Sturmwarnung oder Staus
auf den Zufahrtsstraßen usw... - kann keinerlei Haftung übernommen
werden. Ebenso besteht keinerlei Haftung für Unfälle, die von Dritte
zu verantworten sind.
Gerichtsstand ist Duisburg
*FIN = FISCHEN IN NORWEGEN
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